Die sächsische Grundsteuerreform erfordert von allen Grundstückseigentümern in Sachsen, eine Erklärung zu ihrem Grundstück abzugeben. Diese Erklärung muss digital über das ELSTER-Portal eingereicht werden. Die Frist zur Abgabe endete am 31. Januar 2023. Wer die Frist versäumt hat, sollte die Erklärung schnellstmöglich nachreichen, um hohe Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wichtige Punkte zur Grundsteuererklärung in Sachsen:
1. Feststellungserklärung: Kernstück des Verfahrens ist die Feststellungserklärung, die Angaben zu Grundstück, Fläche, Bodenrichtwert und Bebauung enthält.
2. ELSTER-Portal: Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal des Finanzamts.
3. Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert kann online über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) ermittelt werden.
4. Flächenangaben: Genaue Flächenangaben sind für die Berechnung der Grundsteuer unerlässlich.
5. Hilfestellung: Bei Fragen bietet die Finanzverwaltung Sachsen umfangreiche Informationen und Unterstützung an.
6. Steuerberater: Alternativ können Steuerberater bei der Erstellung und Einreichung der Erklärung helfen.
7. Fristversäumnis: Bei verspäteter Abgabe drohen Säumniszuschläge.
8. Neue Berechnung: Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen Modell berechnet.
9. Bescheid: Nach Prüfung der Erklärung erhalten Eigentümer einen Grundsteuerbescheid.
10. Einspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.
Tipps zur erfolgreichen Abgabe:
1. Frühzeitig vorbereiten: Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig.
2. ELSTER-Registrierung: Klären Sie die Registrierung im ELSTER-Portal frühzeitig.
3. Schritt-für-Schritt-Anleitungen: Nutzen Sie die angebotenen Anleitungen und Hilfestellungen.
4. Unterstützung suchen: Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Wo finde ich den Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert kann online über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS-D) des Bundes abgerufen werden.
Was passiert bei Fristversäumnis?
Bei verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung können Säumniszuschläge erhoben werden.
Benötige ich ein ELSTER-Zertifikat?
Für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist eine Registrierung im ELSTER-Portal erforderlich.
Wo finde ich Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung?
Die Finanzverwaltung Sachsen bietet umfangreiche Informationen, Anleitungen und Hotlines zur Unterstützung an.
Kann ich die Erklärung auch in Papierform abgeben?
Nein, die Abgabe der Grundsteuererklärung in Sachsen ist nur elektronisch über das ELSTER-Portal möglich.
Was ist, wenn sich meine Daten nach der Abgabe ändern?
Änderungen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. In der Regel erfolgt dies über eine Änderungsanzeige im ELSTER-Portal.
Die rechtzeitige und korrekte Abgabe der Grundsteuererklärung ist wichtig, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen und Hilfestellungen, um den Prozess erfolgreich abzuschließen.
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